AGB

1. Anwendungsbereich.

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind auf den Abschluss, den Inhalt und die Erfüllung
aller Verträge anzuwenden, die zwischen der Gaida GmbH, FN 470221b, A-2000 Stockerau, Am Damm
21 mit ihren Kunden geschlossen werden. Diese AGB gelten auch für spätere Verträge, ohne dass auf
sie im Einzelfall erneut noch Bezug genommen zu werden braucht.

1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn diese zwischen der Gaida GmbH und deren
Kunden schriftlich vereinbart sind; sie ersetzen diese AGB nur so weit, wie sie mit diesen AGB in
Widerspruch stehen. Wenn eine der in diesen AGB getroffenen Regelungen ungültig sein sollte, berührt
dies nicht die Gültigkeit der übrigen in diesen AGB getroffenen Regelungen. Die nichtige bzw. unwirksame
Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmäßige Bestimmung
ersetzt.

1.3 Soweit über die Internetseite www.gaida,digital durch Links die Möglichkeit der Weiterleitung auf andere
Internetseiten Dritter gegeben ist, unterliegen Verträge, die zwischen der Gaida GmbH und dem Betreiber
einer solchen Dritt-Internetseite abgeschlossen werden, ausschließlich den mit dem Dritten
vereinbarten Bedingungen.

2. Leistungen.

2.1 Die Gaida GmbH erbringt im ordentlichen Geschäftsbetrieb folgende Leistungen:
2.1.1 Handel mit Sensorik und Software im Bereich der Digitalisierung
2.1.2 Implementierung von Online-Plattform,
2.1.3 Veranstaltung von Webinaren und virtuellen Stammtischen,
2.1.4 Durchführung von Online-Befragungen,
2.1.5 Veranstaltung von Seminaren,
2.1.6 Veranstaltung von Kongressen,
2.1.7 Projektmanagement

2.2 Darüberhinausgehende nicht genannte sonstige Leistungen werden von der Gaida GmbH als
außerordentliche Leistungen nur erbracht, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit firmenmäßiger Zeichnung
von der Gaida GmbH vereinbart sind.

2.3 Die in Punkt 2 genannten Leistungen sind teilbar. Teilbar sind auch einzelne Leistungen innerhalb einer
Leistungsgruppe (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.8). Die Kundin ist verpflichtet, einzelne Teilleistungen (Punkt
2.1.1 bis Punkt 2.1.8) als Erfüllung des Vertragsteils anzunehmen. Die Gaida GmbH ist berechtigt,
einzelne Teilleistungen (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.8) unabhängig von anderen Teilleistungen zu erfüllen
und abzurechnen.

3. Anbote.

3.1 Die Kundin ist vor der Anbotsstellung verpflichtet, der Gaida GmbH sämtliche Informationen und
Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Projekts von Bedeutung sein könnten, mitzuteilen
und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen.

3.2 Von der Gaida GmbH gemachte Anbote (Kostenvoranschläge) sind unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Die Kundin kann das Anbot nur hinsichtlich
der gesamten angebotenen Leistung annehmen.

3.3 Ein von der Gaida GmbH gemachtes Anbot bzw. eine von der Gaida GmbH gemachte Annahmeerklärung,
die verschiedene in Punkt 2 genannte Leitungen oder eine pauschale Erklärung zum Gegenstand
hat, gilt als Anbot oder Annaheerklärung über jeweils eine der in Punkt 2 genannten Leistungen,
die der Erklärung am ehesten entspricht. Eine von der Gaida GmbH abgegebene Erklärung zerfällt in so
viele gesonderte Erklärungen, als in Punkt 2 genannte Leistungen umfasst sind. Gleiches gilt sinngemäß
für Erklärungen der Kundin.

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3.4 Alle Abschlüsse und Vereinbarungen sind erst verbindlich, wenn sie von der Gaida GmbH schriftlich bestätigt wurden oder die Gaida GmbH mit der Erfüllung des Vertragsverhältnisses begonnen hat. Änderungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie zwischen der Gaida GmbH und der Kundin schriftlich vereinbart sind. Wenn eine von der Gaida GmbH erstellte Auftragsbestätigung von der Vereinbarung abweicht, gilt die Änderung als genehmigt, wenn die Kundin nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich widerspricht.

4. Online Plattform.

4.1 Die Gaida GmbH stellt der Kundin für die Vertragslaufzeit die ausgewählte Softwarelösung (Onli-ne-Plattform) in der aktuellen Version zur Verfügung. Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem Projektvertrag. Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, der Kundin eine fehlerfreie Software bzw. Online-Plattform zur Nutzung zu überlassen. Der Kundin ist sich bewusst, dass Ein-schränkungen oder vollständige Ausfälle der Nutzung der Software bzw. Online-Plattform und des Servers zu erwarten sowie Datenverluste möglich sind. Die Gaida GmbH schuldet der Kundin keine Funktions-oder Betriebsbereitschaft der Software (Online-Plattform). Die Gaida GmbH wird sich be-mühen Störungen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zu beheben.

4.2 Geringfügige und der Kundin zumutbare Änderungen des Funktionsumfangs der Software (Onli-ne-Plattform) werden von der Kundin vorweg genehmigt.

4.3 Nach der Implementierung der Software (Online-Plattform) erhält die Kundin ein persönliches Konto mit einem Passwort (Zugangsdaten). Die Kundin hat das Passwort nach dem erstmaligen Login zu ändern. Die Kundin kann das Passwort jederzeit ändern.

4.4 Die Kundin ist verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Sie hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, die einen unbefugten Zugriff Dritter auf die Zugangsdaten verhindern. Die Kundin hat diese Verpflichtungen auch auf ihre Mitarbeiter zu überbinden.

4.5 Die Software (Online-Plattform) bzw. die Zugangsdaten sind nicht übertragbar und dürfen nur durch die dazu bevollmächtigten Personen persönlich genutzt werden.

4.6 Die Kundin verpflichtet sich, die Software (Online-Plattform) nicht missbräuchlich und nicht in einer Art und Weise zu verwenden, welche die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Die Kundin hat alle Handlungen zu unterlassen, welche die Netzwerk- oder Systemsicherheit verletzen oder zu verletzen beabsichtigen; dies insbesondere durch Viren oder Trojaner.
4.7 Der Preis und die Vertragslaufzeit sind im Projektvertrag näher geregelt.

4.8 Die von der Gaida GmbH verarbeiteten Daten verbleiben während der Laufzeit des Projektvertrages, aber auch nach der Beendigung des Projektvertrages bei der Gaida GmbH. Die Herausgabe und Übermittlung der Daten erfolgt nach Abschluss eines gesondert abzuschließenden Vertrages.

5. Informations- und Mitwirkungspflichten.

5.1 Die Kundin verpflichtet sich, an der Vertragserfüllung gehörig mitzuwirken. Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die Zurverfügungstellung von geeigneten Personal bei der Umsetzung des Projekts.

5.2 Die Kundin erklärt, dass die für sie jeweils vor Ort einschreitenden Dritten mit entsprechender Vollmacht ausgestattet sind. Der Vollmachtsumfang umfasst zumindest all jene rechtlichen Angelegenheiten, welche mit der Leistungserbringung in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen; somit insbesondere das Recht, im Namen der Kundin Änderungen der Leistungsausführung zu verlangen oder Erklärungen aller Art entgegen zu nehmen.
5.3 Während des aufrechten Vertragsverhältnisses ist die Kundin verpflichtet, der Gaida GmbH alle geän-derten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags-verhältnisses von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.
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6. Leistungsausführung.

6.1 Zur Ausführung der Leistung ist die Gaida GmbH frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, die Kundin ihre Verpflichtungen erfüllt sowie die techni-schen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

6.2 Geringfügige und der Kundin zumutbare Änderungen der Leistungsausführung in technischen Belangen bleibt der Gaida GmbH vorbehalten und werden von der Kundin vorweg genehmigt.

6.3 Stimmt die Gaida GmbH einer von der Kundin gewünschten Vertragsänderung zu, inhaltlich deren eine Leistung von der Kundin selbst oder einem Dritten erbracht werden soll, so gebührt der Gaida GmbH 20% des für diese Leistung ursprünglich vereinbarten Entgelts. Für von der Kundin angeordnete zu-sätzliche oder geänderte Leistungen, die vom Vertragsverhältnis nicht umfasst sind, hat die Gaida GmbH Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.

6.4 Wenn nichts anderes schriftlich mit der Kundin vereinbart ist, schuldet die Gaida GmbH bei der Vertragserfüllung (Punkt 2.1.1 bis Punkt 2.1.8) lediglich sorgfältiges Bemühen; keinen Erfolg und kein bestimmtes Ergebnis.

6.5 Die Gaida GmbH ist berechtigt, zur Leistungsausführung (unter eigener Verantwortung) Subunter-nehmer heranzuziehen oder das Vertragsverhältnis an einen Dritten weiterzugeben (Substitution).

7. Leistungsfristen und Leistungstermine.

7.1 Fertigstellungstermine sind für die Gaida GmbH nur verbindlich, wenn
– deren Einhaltung im Einzelfall „fix“ zugesagt worden ist, und
– Die Gaida GmbH zumindest sechs Wochen vor beabsichtigter Fertigstellung die schriftliche Anzeige der Kundin zugegangen ist, dass die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung vor Ort ge-schaffen sind.

7.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch Umstände verzögert, die nicht von der Gaida GmbH zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „fix“ zugesagten Termine entsprechend der Dauer der Verzögerung, mindestens jedoch für jeweils sechs Wochen, hinausgeschoben. Die in diesem Fall durch Verzögerungen auflau-fenden Mehrkosten, insbesondere Kosten für anfallende Stehzeiten oder Erhöhungen der Material- oder Arbeitskosten, sind von der Kundin zu tragen.

8. Preis, Kostenvoranschlag, Preiserhöhung.

8.1 Dem Vertragsverhältnis liegt ein Kostenvoranschlag, eine Stundensatzvereinbarung, ein monatlicher Nutzungsbeitrag oder ein Pauschalpreis zugrunde. Pauschaliert sind Preise, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet werden („fix“). Alle von der Gaida GmbH angegebenen Preise verstehen sich jeweils ex-klusive Umsatzsteuer.

8.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird auf das vereinbarte Entgelt angerechnet, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Vertragsverhältnis zustande kommt.

8.3 Für Kostenvoranschläge wird keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen.
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8.4 Die Gaida GmbH wird der Kundin eine Erhöhung der Summe der aus dem Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten um mehr als 15% unverzüglich anzeigen. Die Kundin kann sich nach der Anzeige mit der Erhöhung einverstanden erklären oder vom Vertrag – unter Abgeltung des bisherigen Aufwands – zurücktreten. Erhöhungen um bis zu 15 % der im Kostenvoranschlag ersichtlichen Kosten können ohne Anzeige verrechnet werden.

8.5 Wird ein Anbot derart verspätet angenommen, dass die Leistungsausführung später als drei Monate nach der Anbotsstellung von der Kundin angenommen wird, ist die Gaida GmbH berechtigt, die dem Anbot zugrundeliegenden Preise entsprechend der veränderten Leistungs- bzw. Produktionskosten zu erhöhen bzw. zu verringern.

8.6 Verzögert sich die Leistungserbringung um zumindest drei Monate aus Gründen in der Sphäre der Kundin, sind die jeweils bis zum Ablauf von sechs Monaten erbrachten Leistungen – gegebenenfalls aliquot – als fertige Leistung abzurechnen.
8.7 Bei einer Verletzung der Informations- und Mitwirkungspflichten der Kundin (Punkt 5) hat die Kundin auflaufende Mehrkosten, insbesondere Kosten für anfallende Stehzeiten oder Erhöhungen der Material- oder Arbeitskosten, zu tragen.

9. Zahlungsbedingungen.

9.1 Die Gaida GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss 20 % des vereinbarten Entgelts als Anzahlung zu verlangen. Die Kundin hat darüber hinaus über Verlangen von der Gaida GmbH nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu leisten.

9.2 Das Entgelt ist unabhängig von einer Inbetriebnahme der Leistung durch die Kundin zur Zahlung fällig, sobald die Gaida GmbH der Kundin eine Rechnung über die erbrachten Leistungen übermittelt hat.

9.3 Bei Verzug der Kundin schuldet diese
– Verzugszinsen von 16% p.a. vom gesamten Betrag der Rechnung,
– im Fall einer höheren Zinsbelastung von der Gaida GmbH durch einen Bankkredit gegebenenfalls höhere Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes,
– den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Art,
– eine Vertragsstrafe von 15% des offenen Betrages.

10. Urheberrecht, Geheimhaltung.

10.1 Die Inhalte der Internetseite www.gaida.digital oder die Inhalte einer sonstigen gaida-Domain und die Software (Online-Plattform) sind urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Gaida GmbH dürfen die Inhalte der urheberrechtlich geschützten Werke in keiner Form verarbeitet, vervielfältigt oder sonst in urheberrechtlich geschützter Weise (§ 14ff UrhG) verwendet werden.

10.2 Die Kundin hat über den Inhalt aller übermittelten Unterlagen, Gesprächsinhalte und sonstige zur Kenntnis gebrachten Informationen sowie über den gesamten Inhalt des jeweiligen Vertragsverhält-nisses striktes Stillschweigen zu bewahren. Die übermittelten Unterlagen, Daten oder Informationen sind von der Kundin in einer Art und Weise zu verwahren, die keine Einsichtnahme durch Unbefugte ermöglicht. Die Zahl an natürlichen oder juristischen Personen die seitens der Kundin direkt in die Bearbeitung eingebunden sind, ist auf die geringste mögliche Anzahl zu begrenzen. Es dürfen nur jene Informationen an direkt mit der Angelegenheit Involvierte weitergegeben werden, die diese unbedingt benötigen.

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Die Kundin trägt dafür Sorge und verpflichtet sich im Vorhinein, dass alle von ihrer Seite involvierten natürlichen oder juristischen Personen dieselbe strikte Geheimhaltung und Vertraulichkeit wie sie selbst wahren; diese Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht auf sie überbunden wird. Die Geheimhal-tungspflicht ist zeitlich nicht befristet.

11. Rücktritt, Vertragsstrafe, Aufrechnungsverbot.

11.1 Tritt die Kundin ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag vor Beginn der Leistungsausführung durch die Gaida GmbH zurück („Stornierung“), schuldet die Kundin verschuldensunabhängig eine Vertrags-strafe in Höhe von 15% des vereinbarten Entgelts. Der Ersatz eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Anrechnungsregel des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.

11.2 Die Kundin darf Forderungen von der Gaida GmbH nicht mit Gegenforderungen aufrechnen.

11.3 Bei einem berechtigten Vertragsrücktritt durch die Gaida GmbH oder einem unberechtigten Vertragsrücktritt der Kundin während der Leistungserbringung hat die Gaida GmbH Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsregel des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.

12. Gewährleistung, Haftung.

12.1 Die Gaida GmbH haftet nicht für Fehler (einschließlich offenkundiger Fehler oder Druckfehler), Unterbrechungen (durch einen technischen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhal-tungsarbeiten) oder die Fehlübermittlung von Informationen der Software (Online-Plattform). Die Gaida GmbH kann keine Verfügbarkeit; keine Funktionsfähigkeit oder Betriebsbereitschaft der Software (On-line-Plattform) gewährleisten. Für Serverausfälle oder einen Datenverlust – aus welchem Grunde auch immer – übernimmt die Gaida GmbH keine Haftung.

12.2 Die Gaida GmbH haftet nicht für Schäden, die durch eine unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten der Kundin durch Dritte oder durch eine Sperre oder Löschung des Kontos entstehen.

12.3 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen.

12.4 Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, Verspätungsschäden und einem entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Kundin hat das Vorliegen von grobem Verschulden zu beweisen, ihre Ersatzan-sprüche verjähren in fünf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Erbringung der Leistung. Jede Haftung der Gaida GmbH wird mit dem für die Leistungserbringung vereinbarten jährlichen Nettoentgelt betraglich beschränkt.
12.5 Werden Leistungen von der Kundin erbracht, übernimmt die Gaida GmbH keinerlei Aufsichts- oder Überwachungspflicht; die Gaida GmbH übernimmt für Leistungen der Kundin keine Haftung.

12.6 Die Gaida GmbH haftet nur für ein Auswahlverschulden, wenn die Gaida GmbH zur Leistungsausfüh-rung mit Kenntnis der Kundin Subunternehmer heranzieht oder das Vertragsverhältnis an einen Dritten weitergibt (Substitution).
12.7 Das Recht, den Vertrag wegen eines Irrtums anzufechten, wird ausgeschlossen.

13. Datenschutz, Datensicherheit.
13.1 Die Kundin erklärt sich mit der Speicherung ihrer persönlichen Daten durch die Gaida GmbH einverstanden. Die Gaida GmbH wird ohne ausdrückliche Einwilligung der Kundin persönliche Daten nicht an Dritte weiterleiten, wenn dies nicht zum rechtlichen Schutz der Kundin, zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen, zur Verteidigung und zum Schutz der Gaida GmbH oder zum technischen Betrieb der Software (Online-Plattform) oder zur sonstigen Vertragserfüllung notwendig ist.
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13.2 Die Kundin erteilt die Zustimmung, dass die Gaida GmbH die Daten für Werbezwecke nutzt, beispielsweise zum Zwecke des Hinweises auf die bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) sowie zu Informationen über Produkte und Dienstleistungen sowie Sonder- und Werbeaktionen per Telefon und Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per Email widerrufen werden.

14. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand.

14.1 Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der Sitz der Gaida GmbH in A-2000 Stockerau.

14.2 Auf diese AGB und alle Verträge, auf die diese AGB anzuwenden sind (insbesondere die Abonne-ments), ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

14.3 Für etwaige Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages sowie aus oder aus Anlass von zwischen der Gaida GmbH und der Kundin geschlossenen Verträgen wird die (in Verträgen mit Un-ternehmern ausschließliche) österreichische Gerichtsbarkeit und die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der Gaida GmbH sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.